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Fragen und Antworten zum Thema Abfindung

Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet? Wann wird eine Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet?  Wie viel Abfindung steht mir zu? Wann hat jemand das Recht auf eine Abfindung?

Dies sind all die typischen Fragen, jedes Mal, wenn es bei den Arbeitnehmern um das Thema Abfindung geht und alle wesentlichen beantworten wir an dieser Stelle. Im Falle, dass ein Arbeitgeber sich von einem Angestellten trennen will, wird er diesem eine Abfindung anempfehlen, um ihn für den Verlust seines Arbeitsplatzes mit einer Einmalzahlung zu entschädigen. Mit Bezug auf die Abfindung kursieren eine Menge falsche Informationen und Gerüchte, zum einen auf Seiten der Arbeitnehmer und zum anderen auch auf Seiten der Arbeitgeber. Vor allen Dingen sollten sich die Mitarbeiter schon vorher genau überlegen, mit welchen Prämissen diese eine solche Abfindungszahlung letztendlich akzeptieren, weil sich diese Zahlung sicher auf die Einkommensteuer auswirken wird.

Gleich vorweg sei gesagt, dass letztlich das Verhandlungsgeschick der beiden Vertragsparteien über die Höhe der Abfindungszahlung entscheidet und nicht ein Online-Rechner, der im Prinzip nur eine Faustformel benutzt. Weil es dabei um viel Geld geht, ist es angebracht, die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Arbeitsrecht zu nutzen, um diesen die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen zu lassen. Ein fähiger Anwalt weiß, wie die beruflichen Aussichten des jeweiligen Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind und kann in der Regel viel besser abzuschätzen, welchen Verhandlungsspielraum der Arbeitgeber bietet, um diesen optimal auszureizen, ohne dabei den Bogen zu überspannen.

Anspruch auf Abfindung

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Von den wenigen Ausnahmen abgesehen, hat in der arbeitsrechtlichen Praxis fast niemand Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Lediglich in Fällen, bei denen die Arbeitgeber im Hinblick auf eine betriebsbedingte Kündigung eine Entschädigungszahlung zusichert, insofern der gekündigte Mitarbeiter die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage auslaufen lässt, leitet sich daraus ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung ab.

Wann gibt es keine Abfindung?

Sofern das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters aufgelöst wird, welcher das normale Renteneintrittsalter erreicht hat, besteht ein solcher Abfindungsanspruch nicht. Nicht wenige Aufhebungsverträge kommen auf Anregung von Mitarbeitern zustande, mit solchen geht natürlich auch kein Anspruch auf eine Abfindung einher.

Ist eine Abfindung gesetzlich geregelt?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung kommt nur in einem besonderen Fall in Frage: Bei betriebsbedingten Kündigungen offerieren die Arbeitgeber manchmal eine Abfindung für den Fall an, dass der entlassene Beschäftigte eine Kündigungsschutzklage unterlässt, indem dieser die dreiwöchige Frist verrinnen lässt.

Ist Abfindung bei Kündigung Pflicht?

Nein, lautet die Antwort, ohne Zweifel gibt es bei einer Kündigung keine Verpflichtung, eine Abfindungszahlung zu leisten. Doch wenn die Arbeitgeberseite bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anbietet, um so einen riskanten Kündigungsschutzprozess zu vermeiden, ist er anschließend gesetzlich zur Zahlung verpflichtet.

Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen?

Sicher nicht, denn bis auf die zuvor genannte Ausnahme gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung einer Abfindung.

Kann man bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung verlangen?

Insofern diese Frage darauf abzielt, zu erfahren, ob es bei einem Aufhebungsvertrag einen Anspruch auf eine Abfindung gibt, lautet die Antwort nein, weil Abfindungszahlungen eine reine Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind.



Versteuerung der Abfindung

Wie viel Prozent wird von einer Abfindung versteuert?

Abfindungen werden nach einem Verlust des Arbeitsplatzes stets vollständig versteuert, lediglich die sogenannte Fünftelregelung kann nach Beantragung zu einer Reduzierung der Steuerlast führen.

Wie viel bleibt von der Abfindung übrig?

Weil eine Abfindung von der Sozialversicherungspflicht nicht betroffen ist, wird vom Auszahlungsbetrag allein die Einkommenssteuer abgezogen, das bedeutet, es ist ausschließlich von der gewählten Steuerklasse abhängig, wieviel letztlich übrig bleibt.

Was muss man beachten, wenn man eine Abfindung bekommt?

Falls der Arbeitnehmer eine Abfindung annimmt, gibt es für anschließend keine Möglichkeit mehr, eine Kündigungsschutzklage zu führen.

Wie wird eine Abfindung versteuert (Rechner)?

Die Abfindung wird genauso versteuert, wie das übrige Einkommen, also entsprechend der Einkommenssteuerklasse.

Auswirkungen der Abfindung auf das Arbeitslosengeld

Wann wird eine Abfindung angerechnet?

Abfindungen werden grundsätzlich nur dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet, falls der davor erfolgte Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist unterschritten hat.

Wie lange gesperrt nach Abfindung?

Nur weil ein Unternehmen einen Beschäftigten mit einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigt, zieht das keine Sperrzeit nach sich. Wenn das Beschäftigungsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag früher endet, als es mit einer ordentlichen Kündigung möglich gewesen wäre, kann das eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten verursachen, welche auch automatisch zu einer Verringerung des Arbeitslosengeldes führt.

Die Höhe der Abfindung

Wie hoch kann eine Abfindung maximal sein?

Man benötigt viele Einflussgrößen zum Berechnen der Höhe des Abfindungsanspruchs, zum Beispiel kommt es auf den monatlichen Bruttoverdienst, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Gründe der Abfindungsvereinbarung an. Der am Ende bedeutsamste Punkt, um eine überdurchschnittlich große Abfindung zu erzielen, ist das Verhandlungsgeschick des Mitarbeiters, beziehungsweise seines Beauftragten.

Wie hoch ist die gesetzliche Abfindung?

Die einzige vom Gesetzgeber festgelegte Höhe einer Abfindung ist im Kündigungsschutzgesetz zu finden, und zwar für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung, auf Grund dringender betrieblicher Erfordernisse. Ein Anspruch auf diese gesetzliche Abfindung besteht, wenn ein Arbeitgeber die Kündigungserklärung um den Vorschlag ergänzt hat, dass er dem gekündigten Mitarbeiter für das Verstreichenlassen der Dreiwochenfrist, welche ihm für die Einlegung der Kündigungsschutzklage bliebe, eine Abfindung zahlen wird. Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe dieser Abfindungszahlung beträgt in so einem Fall je die Hälfte eines Monatsgehalt pro Jahr der Zugehörigkeit zum Betrieb.

Welche Abfindung ist angemessen?

In den meisten Fällen orientieren sich nicht wenige Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der Faustformel, welche lautet, dass 50 Prozent eines Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung im Unternehmen angemessen ist. Schlussendlich kommt es jedoch auf die persönlichen Umstände des Mitarbeiters und dessen zu erwartenden beruflichen Perspektiven an, um sich der idealen Abfindungshöhe anzunähern.

Wie viel Abfindung ist realistisch?

Die in nicht wenigen Unternehmen üblichen Abfindungen liegen in den meisten Fällen zwischen einem halben und einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Zugehörigkeit zum Betrieb, allerdings wird in manchen Branchen auch nur ein Viertel des Bruttomonatsgehalts gezahlt.

Wie bekomme ich eine hohe Abfindung?

Eine hohe Abfindung erhalten diejenigen Arbeitnehmer, welche eine Kündigungsschutzklage erheben können, wenn für deren Betrieb ein entsprechend hohes Prozessrisiko droht und die ein sehr gutes Verhandlungsgeschick besitzen, wobei Letzteres sich auch auf eine rechtliche Vertretung beziehen kann.


Rechenbeispiele für eine Abfindungszahlung

Wie hoch ist eine Abfindung nach 15 Jahren?

Sofern ein Mitarbeiter 15 Jahre im selben Betrieb beschäftigt war, kann dessen Abfindung zwischen 7,5 und 15 Bruttomonatsverdiensten betragen. Bei einem Bruttoverdienst von 3.503 Euro sind demnach 26.250 bis 52.500 als Abfindung drin.

Wie hoch ist die Abfindung nach 10 Jahren?

Sofern einer 10 Jahre in einer Firma beschäftigt war, kann die Abfindung zwischen fünf und zehn Monatsverdiensten (brutto) betragen. Bei einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro sind demnach 15.000 bis 30.000 als Abfindungszahlung möglich.

Wie viel Abfindung nach 12 Jahren?

Hat einer zwölf Jahre in einer Firma gearbeitet, kann dessen Abfindung zwischen fünf und zehn Monatsverdiensten (brutto) betragen. Bei einem Bruttoverdienst von 4.000 Euro sind demzufolge 24.000 bis 48.000 als Abfindung im Bereich des Möglichen.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Dresden e.V.

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