Corona Hotline ++ Arbeitsrecht Dresden ++ Dresden ++ Arbeitsrecht ++ Anwalt Arbeitsrecht Dresden ++ Kündigung ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Der Feiertagszuschlag im Arbeitsrecht

Das BAG traf Anfang August 2024 eine Entscheidung, die zumindest im Bereich des öffentlichen Dienstes Klarheit zum Anspruch auf Feiertagszuschläge schafft.

Anlass für diese Entscheidung gab das Feiertagsrecht. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Feiertage. Bei das Bundesland wechselnden Tätigkeiten führte dies immer wieder zu Auseinandersetzungen über Leistungs- und Vergütungspflichten der Arbeitsvertragsparteien.

Im nunmehr vom BAG entschiedenen Fall war die Tätigkeit eines im öffentlichen Dienst Beschäftigten streitgegenständlich, der abweichend von seinem regelmäßigen Arbeitsort in einem anderem Bundesland tätig sein musste. Im Bundesland der regelmäßigen Beschäftigung gab es einen gesetzlichen Feiertag, im Bundesland seines vorübergehenden Einsatzes jedoch nicht. Bis zum Bundesarbeitsgericht wurde nunmehr gestritten, ob in dieser Konstellation ein Anspruch auf einen Feiertagszuschlag besteht oder nicht.

Mit Urteil des BAG vom 01.08.2024 zum Aktenzeichen 6 AZR 38/24 wurde nunmehr klargestellt, dass für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen,  sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach richtet, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. Das BAG stellt dabei auf Sinn und Zweck der Zuschläge ab. Diese sollen einen Ausgleich schaffen für über das Normalmaß hinausgehende Belastungen.

Auch wenn die Entscheidung über einen Anspruch aus dem TVöD getroffen wurde, lässt sich der Gedanke auf individualrechtliche Ansprüche anwenden. Sind Feiertagszuschläge individuell verabredet, werden dies auch in Konstellationen, wie vorbeschrieben, zu zahlen sein.



Hier finden Sie weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht: 

Die Kündigung

Das gewiss wichtigste arbeitsrechtliche Thema ist die Kündigung sowie alles, was mit dieser im Zusammenhang steht...

Abfindung im Arbeitsrecht

Im Falle, dass sich ein Betrieb von einem Mitarbeiter trennen möchte, kann er ihm eine Abfindung antragen, um diesen...

Die Kündigungsschutzklage

Wurden Ihnen ungerechtfertigt gekündigt und wollen Sie deshalb Kündigungsschutzklage…


Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0351-32107010

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Ismaninger Str. 92
81675 München

Corona Hotline ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Abfindung ++ Dresden Arbeitsrecht ++ Dresden ++ Arbeitsrecht ++ Anwalt Arbeitsrecht Dresden ++ Kündigung ++ Arbeitsrecht Fachanwalt