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Die Arbeitsbedingungenrichtlinie

Am 23.06.2022 wurde durch den Bundestag die sogenannte Arbeitsbedinungenrichtlinie verabschiedet.

Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbarere Beschäftigung gefördert und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes gewährleistet wird. Um dies umzusetzen soll die  bereits in der Nachweisrichtlinie vorgesehenen Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses erweitert werden. Im Gesetz enthalten sind auch Festlegungen zu Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit, auf Mehrfachbeschäftigung, auf die Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit, auf das Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform sowie zu Pflichtfortbildungen.

Mit Wirkung ab dem 01.08.2022 ist von den Arbeitgeber unter anderem eine neue Gestaltung der Arbeitsverträge gefordert. Für ab dem 01.08.2022 geschlossenen Verträge müssen alle Arbeitsverträge in Schriftform am ersten Tag der Arbeitsleistung Angaben zu Name und Anschrift der Vertragspartner, Entgelt, Arbeitszeiten, Pausen und binnen weiterer sieben Kalendertage zu Beginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit, Arbeit auf Abruf, Überstunden erfolgen. Binnen eines weiteren Monats ist mitzuteilen, welche Regelungen zu Urlaub, Fortbildung, Altersversorgung, Kündigungsverfahren, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen gelten.

Arbeitnehmer mit Altverträgen können ab dem 01.08.2022 eine den vorgenannten Vertragsinhalten entsprechende Information vom Arbeitgeber abfordern.
 



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