Corona Hotline ++ Arbeitsrecht Dresden ++ Dresden ++ Arbeitsrecht ++ Anwalt Arbeitsrecht Dresden ++ Kündigung ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Kündigung wegen Quarantäne

Was bedeutet Quarantäne in Zeiten von Corona?

Die Quarantäne bezeichnet eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, zuletzt im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und beabsichtigt damit den Infektionsschutz der Menschen, indem die Ausbreitung der Erreger gebremst wird. Die Quarantänemaßnahme findet bei Personen Anwendung, die Kontakt mit einer positiv auf den Corona-Virus getesteten Person hatten. Alle Personen, bei denen eine Infektion mit Covid-21 vorliegt, also bei denen diese kraft eines PCR-Tests beziehungsweise mittels eines Corona-Antigen-Schnelltests belegt wurde, müssen in häusliche Isolierung beziehungsweise bei Notfällen in einer Klinik abgetrennt werden.

Die Corona-Pandemie

Das Coronavirus wird ebenso SARS-CoV-2 oder COVID-19 genannt und überrollt die Welt in Wellen, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf. Es ist im Moment noch nicht zu bestimmen, bis zu welchem Zeitpunkt wir uns mit dem Coronavirus sowie dessen Folgen auf das Arbeitsleben befassen müssen. Beim Höhepunkt der Corona-Ausbreitung meldeten unzählige Unternehmen Kurzarbeit an, während andere kurzerhand Kündigungen ausgesprochen haben. Die Frage, ob und inwiefern das gesetzlich war, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, da die Coronapandemie zwar einen Ausnahmezustand, jedoch keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Im Falle, dass sich eine Firma von einem Arbeitnehmer verabschieden will, muss einer ganzen Reihe von arbeitsrechtlichen Bedingungen genügt werden, damit eine ordentliche Kündigung überhaupt wirksam ist. In einem ersten Schritt muss dazu eine ordnungsgemäße Erklärung der Kündigung erfolgen, das heißt, die Schriftform muss dazu zwingend eingehalten werden und das Kündigungsschreiben muss dem betroffenen Mitarbeiter nachweislich zugehen. 

Zudem ist die geltende Kündigungsfrist einzuhalten, es darf kein Nichtigkeitsgrund, laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder des Bürgerlichen Gesetzbuches, vorliegen und eine ordentliche Kündigung, darf keinesfalls durch den Arbeits- oder Tarifvertrag, ein Gesetz oder eine Betriebsvereinbarung, ausgeschlossen sein. Außerdem muss ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Grund für eine Kündigung da sein, um eine solche sozial zu begründen.



Kann einem der Arbeitgeber wegen Quarantäne kündigen?

Im Abschnitt zuvor ist dargelegt, was für Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen Beschäftigten ordentlich kündigen zu können. Aber jetzt stellt sich die Frage, ob und was für einen Kündigungsgrund eine Quarantäne hervorrufen könnte. Die betriebsbedingte Kündigung fällt selbstverständlich mit Sicherheit aus, denn das Verschwinden eines Arbeitsplatzes mit dem Hintergrund einer Quarantäne ist schlichtweg nicht vorstellbar. Desgleichen ist eine personenbedingte Kündigung ausgeschlossen, da vielleicht eine Person von einer Quarantänemaßnahme betroffen ist, doch letztlich lediglich für einen überschaubaren Zeitraum, was die Wirksamkeit einer so begründeten Entlassung völlig ausschließt. 

Damit bleibt nur noch eine verhaltensbedingte Kündigung übrig, jedoch nicht, weil sich ein Arbeitnehmer in Quarantäne befindet. Tatsächlich könnte eine Missachtung der amtlichen Anordnung, also das Nichtbefolgen der angeordneten Quarantäne, zu einer Abmahnung und in der Folge zusätzlich zu einer Entlassung des Angestellten führen. Um es so klar wie möglich zu sagen, ein Beschäftigter, der sich in in eine angeordnete Quarantäne begibt, kann aufgrund dessen in keinem Fall gekündigt werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Dresden e.V.

Unter der 0351-32107010 kriegen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Dresden Auskunft bei Fragen zur "Quarantäne beziehungsweise Quarantäne als Kündigungsgrund" und zu allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht: 

Verhaltensbedingte Kündigung wegen Corona

Das Coronavirus wird auch als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und verbreitet sich in Wellen weltweit, dabei tauchen immer neue Varianten...

Kündigung während der Probezeit wegen Quarantäne

Die häusliche Quarantäne ist eine vom Gesundheitsamt angeordnete, zeitlich befristete Maßnahme, häufig geschehen aufgrund...

Sonderkündigungsrecht wegen Corona

Das Coronavirus wird ebenso als SARS-CoV-2 oder COVID-19 bezeichnet und verbreitet sich in Wellen weltweit, dabei tauchen immer neue...


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0351-32107010

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Ismaninger Str. 92
81675 München

Corona Hotline ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Abfindung ++ Dresden Arbeitsrecht ++ Dresden ++ Arbeitsrecht ++ Anwalt Arbeitsrecht Dresden ++ Kündigung ++ Arbeitsrecht Fachanwalt