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Die Kündigung Fragen und Antworten

Das gewiss wichtigste arbeitsrechtliche Thema ist die Kündigung sowie alles, was mit dieser im Zusammenhang steht.

Da wären zum Beispiel die unterschiedlichen Kündigungsarten und Kündigungsgründe, der Kündigungsschutz sowie die davon ableitbare Kündigungsschutzklage, die außerordentliche und die ordentliche Kündigung, Form und Inhalt einer Kündigung, Kündigung durch den Arbeitgeber und Kündigung durch den Arbeitnehmer, die Fristen für die Kündigung sowie die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen einer Kündigung. All diese Themen sind mit mehreren Fragen verknüpft, von denen die wichtigsten weiter unten eine Antwort finden werden.

Auf was kommt es bei einer Kündigung an?

Im Falle, dass eine der Vertragsparteien ein Arbeitsverhältnis nach Ablauf einer Kündigungsfrist oder jedoch umgehend und direkt zu einem Abschluss bringen möchte, muss der Wille des Kündigenden grundsätzlich durch eine formelle Kündigung erklärt werden. Bei allen Arten einer Kündigung sind die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten und genauso sind die maßgeblichen Voraussetzungen unerlässlich. Mitarbeiter können jederzeit, aber allein bei Beachtung der Kündigungsfrist, kündigen und müssen hierfür keinen Kündigungsgrund angeben. Viel höher liegen die Hürden aus der Perspektive der Arbeitgeber, welche sich von einem Mitarbeiter trennen möchten, insbesondere, wenn bei diesem der Kündigungsschutz greift.

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

So gibt es die außerordentliche fristlose Kündigung und die ordentlichen Kündigungen, die alle fristgemäß erfolgen. Ordentliche Kündigungen unterteilen sich in betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und personenbedingte Kündigung. Für den Fall, dass ein Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und der gekündigte Mitarbeiter mehr als sechs Monate ohne Unterbrechung im Unternehmen beschäftigt ist, kann er verlangen, dass der Arbeitgeber die Kündigung schriftlich begründet.

Welche Kündigungsgründe gibt es für Arbeitgeber?

Es kommt darauf an, welche Art der Kündigung zur Anwendung kam, denn für jede Art der ordentlichen Kündigung stellen sich besondere Anforderungen, damit diese rechtswirksam begründet werden können. Beispielsweise von Belang sind außer- oder innerbetriebliche Gründe, welche zu einer betriebsbedingten Kündigung führen, Disziplinarverstöße eines Arbeitnehmers können Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung sein und objektive oder subjektive Leistungsmängel sind denkbare Gründe für eine personenbedingte Kündigung.

Wie sieht eine Kündigung durch den Arbeitgeber aus?

Die Arbeitgeber müssen im Falle einer Kündigung eine ganze Reihe von Regeln beachten, welche Inhalt und Form, die Begründung sowie die Abstimmung mit dem Betriebsrat betreffen. Für alle Formen der Kündigung ist die Schriftform zwingend vorgeschrieben, so muss das Kündigungsschreiben von einer kündigungsberechtigten Person selbst unterschrieben und dem Empfänger im Original zugestellt werden. Alle Kündigungsschreiben müssen die angenommene Kündigungsfrist und in der Betreffzeile das Wort “Kündigung” enthalten sowie überdies mit einem Datum und den vollständigen Adressen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgestattet sein. Fehlt auch nur einer der vorgeschriebenen Inhalte fehlt oder wurden die Formvorschriften nicht vollständig eingehalten, wird die Kündigung im Allgemeinen als arbeitsrechtlich unwirksam angesehen.



Wie lang ist die ordentliche Kündigungsfrist?

Es gibt zwei Varianten – entweder es gilt die tarifvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist oder es muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden. per Gesetz festgelegte Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt für Arbeitnehmer, die selbst kündigen möchten, in der Regel vier Wochen zum 15. oder den letzten Tag eines Kalendermonats. Auf Seiten der Arbeitgeber gelten, bei längerer Zugehörigkeit eines Mitarbeiters zum Betrieb, spürbar längere gesetzliche Kündigungsfristen. So gilt bei einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, nach zehn Jahren sind es vier und nach 20 Jahren sieben Monate.

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Der Ausdruck fristlose Kündigung ist im Übrigen recht vage, weswegen diese besser als außerordentliche Kündigung bezeichnet werden sollte. Die Prämissen für eine solche Kündigung sind: das vorherige Erteilen einer Abmahnung, wobei es davon Ausnahmen gibt, die Einhaltung einer Zweiwochenfrist, das Vorliegen eines wichtigen Grundes und das Fehlen eines milderen Mittels. Essenziell für die Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung ist der sogenannte wichtige Grund. Dafür kommen Arbeitszeitbetrug, beharrliche Arbeitsverweigerung, grobe Verletzungen der Treuepflicht, Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber oder ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot in Frage.

Kann man ohne Grund gekündigt werden?

Ein Angestellter kann nur dann ohne Grund gekündigt werden, falls er keinen allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz genießt. Das ist beständig in der Probezeit und in Betrieben mit zehn oder weniger Beschäftigten der Fall, jedoch darf auch in diesen keinesfalls willkürlich gekündigt werden. So gesehen, ist eine Kündigung ganz ohne einen Grund nicht möglich, aber der sich daraus ableitende Kündigungsschutz ist vielmehr theoretischer Natur.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Dresden e.V.

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