Corona Hotline ++ Arbeitsrecht Dresden ++ Dresden ++ Arbeitsrecht ++ Anwalt Arbeitsrecht Dresden ++ Kündigung ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Abfindung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Verwertbarkeit unzulässig gefertigter Videoaufnahmen am Arbeitsplatz

Wie jede Videoüberwachung, stellen auch Aufnahmen am oder Arbeitsplatzes einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person dar. Demensprechend sind Eingriffe dieser Art nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Insbesondere eine heimliche Videoüberwachung ist nur in engen Grenzen tragbar. So muss ein triftiger Grund vorliegen. Die Überwachung darf ferner nur auf einen zeitlich engen Raum begrenzt sein. Ein möglicher Grund für eine heimliche Überwachung ist beispielsweise die Verfolgung von Straftaten. Es hat allerdings stets eine Interessenabwägung stattzufinden. Zudem sind grundsätzlich die Regelungen des europäischen und des deutschen Datenschutzrechts zu beachten.

Mit letzteren Bestimmungen hatte sich das Bundesarbeitsgericht im Juni zu befassen. Ein Arbeitnehmer hatte sich in einem Kündigungsschutzrechtsstreit gegen die Verwertung gefertigter Videoaufnahmen gewandt. Er vertrat den Standpunkt, dass die konkrete Überwachung gegen das Datenschutzrecht verstoße.

Dieser Bewertung erteilte das Bundesarbeitsgericht nunmehr eine Absage (Urteil vom 29.06.2023, Az. 2 AZR 296/22). Nach Auffassung des BAG soll es keine Rolle spielen, ob die Überwachung in jeder Hinsicht datenschutzkonform ist, dies zumindest dann, wenn auf die Videoüberwachung hingewiesen wird, nicht zu übersehen und ein vorsätzliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers streitgegenständlich ist. Datenschutz soll keine Täterschutz sein. Insoweit wich das BAG von den Entscheidungen der Vorinstanzen ab.

Ob allerdings der Europäische Gerichtshof diese Bewertung teilt, ist offen. Es fehlt allerdings an einer entsprechenden Entscheidung. Das BAG hat den Rechtsstreit zurückverwiesen und dem Tatsachengericht eine Interessenabwägung aufgegeben.



Hier finden Sie weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht: 

Die Kündigung im Arbeitsrecht

Insofern eine Vertragspartei ein Arbeitsverhältnis nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist oder aber rasch und unmittelbar beenden will...

Abfindung Fragen und Antworten

Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet? Wann wird eine Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet...

Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Wurden Ihnen ungerechtfertigt gekündigt und wollen Sie deshalb Kündigungsschutzklage beim Dresdner Arbeitsgericht einreichen...


Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0351-32107010

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Ismaninger Str. 92
81675 München

Corona Hotline ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Abfindung ++ Dresden Arbeitsrecht ++ Dresden ++ Arbeitsrecht ++ Anwalt Arbeitsrecht Dresden ++ Kündigung ++ Arbeitsrecht Fachanwalt