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Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Nutzen, Frist und Kosten der Kündigungsschutzklage

Wurden Ihnen ungerechtfertigt gekündigt und wollen Sie deshalb Kündigungsschutzklage beim Dresdner Arbeitsgericht einreichen? Hier bekommen Sie von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Dresden alles Wissenswerte auf einem Blick.

Nutzen der Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklagen sind das für Arbeitnehmer erfolgversprechendste Mittel, um gegen Kündigungen vorzugehen, unabhängig davon, welches Ziel sie verfolgen. Nicht wenige Arbeitnehmer wollen, dass ihr Arbeitsvertrag bestehen bleibt, andere, dass eine hohe Abfindung gezahlt und ein sehr gutes Arbeitszeugnis ausgestellt wird.

Was bringt eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist mit Sicherheit das erfolgreichste Mittel, um gegen eine zu Unrecht erteilte Kündigung im Arbeitsverhältnis vorzugehen. Der damit verknüpfte Kündigungsschutzprozess zielt darauf ab, die Wirksamkeit der Kündigung in Frage zu stellen.

In der Regel führt ein Kündigungsschutzprozess für den klagenden Arbeitnehmer zwar zum Verlust seines Arbeitsplatzes, dennoch bekommt er eine Abfindung und ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis. Eine reiner Fehlannahme ist aber, dass gekündigte Arbeitnehmer generell Anspruch auf die Abfindungszahlung hätten. Das ist falsch, weil entlassene Arbeitnehmer tatsächlich nur dann Anspruch auf Abfindung haben, wenn das Kündigungsschutzgesetz nach einer betriebsbedingten Kündigung greift.

Ansonsten sind die Abfindungshöhe und die Güte des Arbeitszeugnisses der Geschicklichkeit des Anwalts abhängig. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht kennt man dafür, in Kündigungsschutzverfahren überdurchschnittliche Resultate für die Arbeitnehmer zu erzielen.

Was passiert nach einer gewonnenen Kündigungsschutzklage?

Wir erinnern uns daran, dass die Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung das Ziel eines Kündigungsschutzprozesses ist. Im Umkehrschluss bedeutet ein vom Arbeitnehmer gewonnener Kündigungsschutzprozess prinzipiell, dass die Kündigung nicht wirksam ist. Deshalb behält der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis und kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber das entgangene Gehalt für den zurückliegende Zeit fordern.

Sofern das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber wegen des Kündigungsschutzprozesses so geschädigt wurde, dass keine Zusammenarbeit mehr möglich ist, kann jede der beiden Parteien die Auflösung des Vertragsverhältnisses beim Dresdner Arbeitsgericht beantragen.

Ganz gleich, ob der Antrag vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgeht, wird das Arbeitsverhältnis beendet und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilt. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen handeln unsere Anwälte gute Abfindungsvergleiche in Kündigungsschutzverfahren aus.



Frist der Kündigungsschutzklage - Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Für das Einleiten einer Kündigungsschutzklage muss die Dreiwochenfrist grundsätzlich eingehalten werden, da die Kündigung sonst als wirksam gilt. Die Dreiwochenfrist beginnt mit der theoretisch möglichen Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen ihren Lauf. Zu diesem Zweck genügt zum Beispiel die Zustellung der Kündigung in den Briefkasten des Arbeitnehmers, weil der für dessen Leerung verantwortlich ist.

Wird die Dreiwochenfrist verpasst, ist eine spätere Zulassung einer Kündigungsschutzklage sehr schwierig und ganz selten durchzusetzen. Eine spätere Zulassung ist letztlich nur dann möglich, wenn ein ernstes Leiden mit Krankenhausaufenthalt nachweisbar ist. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung, von den vorher erwähnten Ausnahmen abgesehen, zwangsläufig als wirksam.

Möchten Sie wissen, ob die empfangene Kündigung noch innerhalb dieser Dreiwochenfrist liegt? Dann treten Sie doch rasch und ganz einfach online der ArbeitnehmerHilfe Dresden bei und lassen Ihre Kündigung von unseren Anwälten auf Wirksamkeit prüfen. Parallel können Sie sich über die Chancen in einem Kündigungsschutzprozess informieren.

Kosten einer Kündigungsschutzklage

Obgleich ein Rechtsanwalt, abhängig vom Fall, mal mehr und mal weniger Aufgaben übernehmen muss, dürfen die Anwaltskosten nicht nach Schätzung festgelegt werden, sondern werden ausnahmslos nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet.

Auch bei der Kündigungsschutzklage unterscheidet man zwischen Gerichts- und Anwaltskosten, welche vom Streitwert und dem Gebührensatz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abhängig sind. Die mit der Kündigungsschutzklage anfallenden Kosten muss jede Partei, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, selbst tragen.

Was kostet ein Rechtsanwalt bei einer Kündigungsschutzklage? 

Die Kosten bei einem Kündigungsschutzprozess setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und hängen von der Höhe des Streitwertes ab, welcher üblicherweise aus den letzten drei Brutto-Monatsgehältern des Arbeitnehmers ermittelt wird.

Wer zahlt den Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage? 

In einem Kündigungsschutzprozess trägt jede Partei ihre Prozesskosten selber, ganz gleich, wie dieser ausgeht. Diese Regelung dient dem Schutz des Arbeitnehmers, weil dieser sonst bei einem verlorenen Prozess die gesamten Kosten übernehmen müsste.

Möchten Sie eine Kündigungsschutzklage erheben? 

Wir können Ihnen dafür einen Kostenvoranschlag erstellen und nebenbei können Sie mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen, mit welcher Abfindungshöhe Sie rechnen können.


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