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Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld, manchmal auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet, erhalten betroffene Arbeitnehmer nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit für einen befristeten Zeitraum. Es unterscheidet sich vom Arbeitslosengeld 2, besser bekannt unter dem Ausdruck Hartz IV und seit 2023 Bürgergeld, das unbefristet als Grundsicherung an Arbeitssuchende sowie Arbeitende sogenannte Aufstocker, ausgezahlt wird, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es gibt Umstände, in denen der Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 ruht, also nicht ausgezahlt wird. In einigen Fällen kann es ebenso zu einer Verkürzung der Anspruchsdauer kommen.

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitslosengeld
Was ist Arbeitslosengeld 1 und wodurch unterscheidet es sich von Arbeitslosengeld 2?
Das Arbeitslosengeld 1, abgekürzt ALG 1, ist eine Lohnersatzleistung, welche von der Agentur für Arbeit gezahlt wird, um arbeitslosen Arbeitnehmern in einer finanziell schwierigen Situation zu helfen, während sie nach einer neuen Beschäftigung suchen. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, müssen sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise in Deutschland wohnen sowie innerhalb der vergangenen beiden Jahre in Deutschland gearbeitet haben.
Arbeitslosengeld 2, abgekürzt ALG 2, bis Ende des Jahres 2022 Hartz IV genannt, heißt ab 2023 Bürgergeld und ist eine Leistung, welche von den Jobcentern gezahlt wird und die für Arbeitslose vorgesehen ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, beispielsweise weil sie nicht gearbeitet haben beziehungsweise deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I bereits abgelaufen ist. Das Bürgergeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts und wird an arbeitslose Arbeitnehmer gezahlt, welche wegen ihrer finanziellen Lage keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt selber zu finanzieren.
Arbeitslosengeld (ALG 1) unterscheidet sich vom Bürgergeld vor allem durch die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Anspruch auf die jeweiligen Leistungen zu haben und zudem durch die Höhe der Leistungen. Das Arbeitslosengeld 1 ist in den meisten Fällen höher als das Bürgergeld und richtet sich nach dem durchschnittlichen Entgelt (netto), das der nun Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit erhalten hat. Das Bürgergeld ist indessen eine fixe Leistung, welche sich an einem Regelsatz orientiert, der jährlich angepasst werden kann.
Der Hauptunterschied zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Bürgergeld ist, dass das Arbeitslosengeld 1 an Arbeitslose gezahlt wird, welche der Zeit davor gearbeitet und darum Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, während das Bürgergeld an Arbeitslose gezahlt wird, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erheben können. Arbeitslosengeld 1 ist normalerweise auch höher als das Bürgergeld und wird auch nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt, während das Bürgergeld unbefristet bereitgestellt wird.
Wer bekommt Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld 1 wird in der Regel an diejenigen gezahlt, welche arbeitslos sind sowie nach einer neuen Arbeitsstelle suchen. Die haben im Normalfall nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn sie arbeitslos sind und sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet haben bereit sind, sich aktiv um eine neue Beschäftigung zu bemühen und alle zumutbare Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen eine Anwartschaftszeit erfüllt haben, das heißt in der Regel, dass der Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren gearbeitet und mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Wie viel Prozent Arbeitslosengeld bekommt man vom Bruttolohn?
Falls das durchschnittliche Nettoentgelt bekannt ist, kann man damit die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen, indem man 60 Prozent dieses Betrags nimmt. Jedoch ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass es eine größere Anzahl von Regelungen sowie Ausnahmen gibt, die den Höchstbetrag des Arbeitslosengelds festlegen. Ebenso kann es vorkommen, dass das Arbeitslosengeld 1 etwa wegen eines Hinzuverdienstes oder anderen Einkommen gekürzt wird. Falls jemand unsicher ist, wie hoch sein Arbeitslosengeld ausfällt, empfehlen wir denjenigen, sich an die Agentur für Arbeit oder an eine andere dafür zuständige Behörde zu wenden.
Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?
Die Dauer, über die einer Arbeitslosengeld bekommen kann, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, darunter der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Alter sowie dem zuvor erzielten Einkommen. Grundsätzlich haben Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für eine Zeitspanne von bis zu 12 Monaten, vorausgesetzt, dass diese vor ihrer Arbeitslosigkeit gearbeitet haben sowie in dieser Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Es ist grundsätzlich zu beachten, dass die Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld sich von Fall zu Fall unterscheiden kann und es Grenzen für die Höhe dieser Leistung gibt.

Wann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld ruht, wenn der Leistungsempfänger eine Arbeit aufnimmt beziehungsweise über ein anderweitiges Einkommen verfügt, welches ihm erlaubt, seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ruht auch dann, wenn der bisher Arbeitslose nicht in der Lage oder bereit ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, beispielsweise weil er erkrankt ist oder sich in einer Fortbildungsmaßnahme befindet.
Es ist immer darauf zu achten, dass ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld nur für einen begrenzten Zeitraum besteht und die Höhe des Arbeitslosengeldes von mehreren Größen abhängt, zum Beispiel dem vorherigen Verdienst des Leistungsempfängers sowie der Dauer seiner Arbeitslosigkeit. Nachdem der Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht mehr gegeben ist beziehungsweise, wenn einem Antragsteller der Anspruch auf Arbeitslosengeld fehlt, kann dieser eventuell Anspruch auf Bürgergeld, auch als Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2 bezeichnet, haben. Das Bürgergeld ist eine Form der Sozialhilfe und wird als Ersatz für das Erwerbseinkommen gezahlt, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld
Wie viel Steuern müssen auf das Arbeitslosengeld gezahlt werden?
Auf das Arbeitslosengeld I müssen zwar keine Steuern gezahlt werden, weil es laut dem Einkommenssteuergesetz zu den steuerfreien Einnahmen gehört, gleichwohl muss das Arbeitslosengeld in der jährlichen Steuererklärung ausgewiesen werden, da es wegen des sogenannten Progressionsvorbehaltes in Rechnung gestellt werden muss.
Auf Arbeitslosengeld I werden keine Steuern erhoben, da es sich um eine Lohnersatzleistung der Pflichtversicherung handelt, welche von der Agentur für Arbeit gezahlt wird und die das Ziel verfolgt, Arbeitslose, die sich in einer materiell schwierigen Situation befinden, finanziell zu unterstützen, während sie nach einer neuen Beschäftigung suchen. Das Arbeitslosengeld 1 ist daher quasi steuerfrei und bleibt bei der Berechnung von Steuern als Einkommen unberücksichtigt.
Müssen die Bezieher von Arbeitslosengeld Beiträge zur Sozialversicherung zahlen?
Jeder Bezieher von Arbeitslosengeld ist hinsichtlich der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung prinzipiell versicherungspflichtig. Gleichwohl brauchen die Bezieher des Arbeitslosengeldes 1 nicht selbst dafür aufkommen, sondern die Agentur für Arbeit erledigt das automatisch.
In fast allen Fällen müssen die Empfänger von Arbeitslosengeld 1 keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Trotzdem gibt es die eine oder andere Ausnahme, zum Beispiel wenn jemand in der Zeit, in der er Arbeitslosengeld I bezieht, nebenher arbeitet und damit Einnahmen generiert, muss er für diese Einkünfte Beiträge zur Sozialversicherung entrichten – was auch gilt, falls er nebenbei in einem Minijob arbeiten.
Falls dieser während der Zeit, in der er Arbeitslosengeld I bekommt, eine selbstständige Tätigkeit beginnt, muss er für diese Tätigkeit im Normalfall gleichfalls Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. In so einem Fall wird ihm das Arbeitslosengeld 1 entsprechend gekürzt.
Kommt für das Arbeitslosengeld eine Aufstockung in Frage?
Wenn das Arbeitslosengeld I nicht ausreicht, um damit seinen Lebensunterhalt zu decken, könnte unter anderem eine Aufstockung mit dem Bürgergeld, vorher Hartz IV, in Frage kommen. Um die Antragsunterlagen für die Aufstockung zu erhalten, muss sich der Empfänger von Arbeitslosengeld 1 im Jobcenter, unter Vorlage des Personalausweises oder eines alternativen Ausweisdokuments, melden. Wenn einer Anspruch auf Bürgergeld hat, wird es zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld gezahlt, in diesem Zusammenhang richtet sich die Höhe der Leistungen nach dessen Alter, dessen weiteren Einkünften und dessen Familiensituation.
Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Dresden e.V.
Unter der 0351-32107010 kriegen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Dresden Auskunft bei Fragen zum Arbeitslosengeld und zu allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.
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