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Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld, auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet, wird an Arbeitnehmer gezahlt, die arbeitslos werden, und zwar für eine begrenzte Zeitspanne. Dies unterscheidet es deutlich vom Arbeitslosengeld 2, das allgemein als Hartz IV bekannt ist und seit 2023 als Bürgergeld bezeichnet wird. Das Bürgergeld wird unbefristet an Arbeitsuchende sowie Arbeitende, die sogenannten Aufstocker, gezahlt, um sicherzustellen, dass sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es existieren bestimmte Situationen, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 vorübergehend ruht und somit nicht ausgezahlt wird. In einigen Fällen kann auch die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 verkürzt werden. Dies kann verschiedene Gründe haben und ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung der finanziellen Absicherung während der Arbeitslosigkeit.


Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitslosengeld

Was ist Arbeitslosengeld 1 und wodurch unterscheidet es sich von Arbeitslosengeld 2?

Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) ist eine Lohnersatzleistung, die von der Agentur für Arbeit ausgezahlt wird, um finanziell bedürftigen arbeitslosen Arbeitnehmern während ihrer Jobsuche zu helfen. Um Anspruch auf ALG 1 zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dies beinhaltet in der Regel, in den letzten zwei Jahren in Deutschland gearbeitet zu haben und in Deutschland zu wohnen.

Arbeitslosengeld 2 (ALG 2), bis Ende 2022 als Hartz IV bekannt und ab 2023 als Bürgergeld bezeichnet, ist eine Unterstützung, die von den Jobcentern gewährt wird. Sie ist für diejenigen gedacht, die keinen Anspruch auf ALG 1 haben, beispielsweise weil sie nicht gearbeitet haben oder ihr Anspruch auf ALG 1 abgelaufen ist. Das Bürgergeld zielt darauf ab, den Lebensunterhalt von arbeitslosen Arbeitnehmern zu sichern, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen ALG 1 und Bürgergeld besteht in den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Leistungen zu erhalten, sowie in der Höhe der Leistungen. Das ALG 1 basiert in der Regel auf dem durchschnittlichen Nettoentgelt, das der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit verdient hat, und ist daher in den meisten Fällen höher als das Bürgergeld. Das Bürgergeld hingegen ist eine festgelegte Leistung, die auf einem Regelsatz basiert, der jährlich angepasst werden kann.

Der Hauptunterschied zwischen ALG 1 und Bürgergeld liegt darin, dass ALG 1 an diejenigen gezahlt wird, die zuvor gearbeitet haben und daher Anspruch darauf haben, während Bürgergeld an Arbeitslose gezahlt wird, die keinen Anspruch auf ALG 1 haben. ALG 1 ist auch zeitlich begrenzt, während Bürgergeld unbefristet bereitgestellt wird. Dieser Unterschied ist wichtig, um die jeweiligen Leistungen und Bedingungen zu verstehen.

Wer bekommt Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld 1 wird in der Regel an diejenigen gezahlt, welche arbeitslos sind sowie nach einer neuen Arbeitsstelle suchen. Die haben im Normalfall nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn sie    arbeitslos sind und sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet haben bereit sind, sich aktiv um eine neue Beschäftigung zu bemühen und alle zumutbare Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ergreifen eine Anwartschaftszeit erfüllt haben, das heißt in der Regel, dass der Arbeitnehmer in den letzten zwei Jahren gearbeitet und mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Wie viel Prozent Arbeitslosengeld bekommt man vom Bruttolohn?

Falls das durchschnittliche Nettoentgelt bekannt ist, kann man damit die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen, indem man 60 Prozent dieses Betrags nimmt. Jedoch ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass es eine größere Anzahl von Regelungen sowie Ausnahmen gibt, die den Höchstbetrag des Arbeitslosengelds festlegen. Ebenso kann es vorkommen, dass das Arbeitslosengeld 1 etwa wegen eines Hinzuverdienstes oder anderen Einkommen gekürzt wird. Falls jemand unsicher ist, wie hoch sein Arbeitslosengeld ausfällt, empfehlen wir denjenigen, sich an die Agentur für Arbeit oder an eine andere dafür zuständige Behörde zu wenden.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Dauer, über die einer Arbeitslosengeld bekommen kann, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, darunter der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Alter sowie dem zuvor erzielten Einkommen. Grundsätzlich haben Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 für eine Zeitspanne von bis zu 12 Monaten, vorausgesetzt, dass diese vor ihrer Arbeitslosigkeit gearbeitet haben sowie in dieser Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Es ist grundsätzlich zu beachten, dass die Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld sich von Fall zu Fall unterscheiden kann und es Grenzen für die Höhe dieser Leistung gibt.



Wann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld ruht, wenn der Leistungsempfänger eine Arbeit aufnimmt beziehungsweise über ein anderweitiges Einkommen verfügt, welches ihm erlaubt, seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ruht auch dann, wenn der bisher Arbeitslose nicht in der Lage oder bereit ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, beispielsweise weil er erkrankt ist oder sich in einer Fortbildungsmaßnahme befindet.

Es ist immer darauf zu achten, dass ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld nur für einen begrenzten Zeitraum besteht und die Höhe des Arbeitslosengeldes von mehreren Größen abhängt, zum Beispiel dem vorherigen Verdienst des Leistungsempfängers sowie der Dauer seiner Arbeitslosigkeit. Nachdem der Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht mehr gegeben ist beziehungsweise, wenn einem Antragsteller der Anspruch auf Arbeitslosengeld fehlt, kann dieser eventuell Anspruch auf Bürgergeld, auch als Hartz IV oder Arbeitslosengeld 2 bezeichnet, haben. Das Bürgergeld ist eine Form der Sozialhilfe und wird als Ersatz für das Erwerbseinkommen gezahlt, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld

Wie viel Steuern müssen auf das Arbeitslosengeld gezahlt werden?

Auf das Arbeitslosengeld I müssen zwar keine Steuern gezahlt werden, weil es laut dem Einkommenssteuergesetz zu den steuerfreien Einnahmen gehört, gleichwohl muss das Arbeitslosengeld in der jährlichen Steuererklärung ausgewiesen werden, da es wegen des sogenannten Progressionsvorbehaltes in Rechnung gestellt werden muss.

Auf Arbeitslosengeld I werden keine Steuern erhoben, da es sich um eine Lohnersatzleistung der Pflichtversicherung handelt, welche von der Agentur für Arbeit gezahlt wird und die das Ziel verfolgt, Arbeitslose, die sich in einer materiell schwierigen Situation befinden, finanziell zu unterstützen, während sie nach einer neuen Beschäftigung suchen. Das Arbeitslosengeld 1 ist daher quasi steuerfrei und bleibt bei der Berechnung von Steuern als Einkommen unberücksichtigt.

Müssen die Bezieher von Arbeitslosengeld Beiträge zur Sozialversicherung zahlen?

Jeder Bezieher von Arbeitslosengeld ist hinsichtlich der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung prinzipiell versicherungspflichtig. Gleichwohl brauchen die Bezieher des Arbeitslosengeldes 1 nicht selbst dafür aufkommen, sondern die Agentur für Arbeit erledigt das automatisch.

In fast allen Fällen müssen die Empfänger von Arbeitslosengeld 1 keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Trotzdem gibt es die eine oder andere Ausnahme, zum Beispiel wenn jemand in der Zeit, in der er Arbeitslosengeld I bezieht, nebenher arbeitet und damit Einnahmen generiert, muss er für diese Einkünfte Beiträge zur Sozialversicherung entrichten – was auch gilt, falls er nebenbei in einem Minijob arbeiten.

Falls dieser während der Zeit, in der er Arbeitslosengeld I bekommt, eine selbstständige Tätigkeit beginnt, muss er für diese Tätigkeit im Normalfall gleichfalls Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. In so einem Fall wird ihm das Arbeitslosengeld 1 entsprechend gekürzt.

Kommt für das Arbeitslosengeld eine Aufstockung in Frage?

Wenn das Arbeitslosengeld I nicht ausreicht, um damit seinen Lebensunterhalt zu decken, könnte unter anderem eine Aufstockung mit dem Bürgergeld, vorher Hartz IV, in Frage kommen. Um die Antragsunterlagen für die Aufstockung zu erhalten, muss sich der Empfänger von Arbeitslosengeld 1 im Jobcenter, unter Vorlage des Personalausweises oder eines alternativen Ausweisdokuments, melden. Wenn einer Anspruch auf Bürgergeld hat, wird es zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld gezahlt, in diesem Zusammenhang richtet sich die Höhe der Leistungen nach dessen Alter, dessen weiteren Einkünften und dessen Familiensituation.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Dresden e.V.

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