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Die Elternzeit für Arbeitnehmer in Dresden

Die Elternzeit ist ein substanzieller Bestandteil der Familienplanung sowie eine vorzügliche Möglichkeit für Dresdner Beschäftigte, sich auf die Geburt ihres Babys sowie das Familienleben vorzubereiten.

Dresden offeriert eine Menge Optionen, Elternzeit zu nutzen, sowohl für die Mütter als auch für die Väter. Im weiteren Beitrag werden wir uns detailliert damit befassen, welche Möglichkeiten Arbeitnehmer in Dresden haben, um Elternzeit zu genießen. 

Informationen für Dresdner Eltern 

In diesem Beitrag versuchen wir Ihnen alle wichtigen Infos rund um die Elternzeit in Dresden näher zu bringen. Wir fangen mit einer Einführung an, in der wir erläutern, was die Elternzeit bedeutet, sowie wer überhaupt einen Rechtsanspruch darauf hat. Des Weiteren erhalten Sie Informationen über die zahlreichen Vorteile, die eine Elternzeit mit sich bringt und die Bedingungen, welche Sie erfüllen müssen, um sie beanspruchen zu können. Mit diesen Infos sind Sie optimal vorbereitet, um den größtmöglichen Nutzen aus der Elternzeit zu ziehen. 

Arbeitsrechtliche Bestimmungen zur Elternzeit in Dresden

Als ein Arbeitnehmer in Dresden, welcher einen Antrag auf Elternzeit stellen möchte, ist es ratsam, sich über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. In der Regel steht sowohl Müttern als auch Vätern ein Recht auf Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu. Während dieses Zeitraums sind diese vor einer Kündigung geschützt und haben einen Anspruch auf eine Rückkehr in ihre letzte Stelle im Betrieb. Allerdings muss man berücksichtigen, dass während der Elternzeit keine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt werden darf, jedoch einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen werden kann. Die Kündigungsfristen und Kündigungsschutzregelungen weichen genauso von denen im normalen Arbeitsverhältnis ab, aus diesem Grund empfiehlt es sich, schon im Vorfeld gründlich nachzuforschen und falls nötig juristischen Rat, beispielsweise bei der ArbeitnehmerHilfe Dresden einzuholen. 

Wie kann man als Arbeitnehmer in Dresden Elternzeit beantragen? 

Wenn Sie als Beschäftigter in Dresden einen Antrag auf Elternzeit stellen wollen, sind da ein paar Punkte, welche Sie prinzipiell beachten sollten. Vor allem anderen müssen Sie Ihren Vorgesetzten spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit schriftlich über die geplante Elternzeit in Kenntnis setzen sowie den präzisen Zeitraum dafür nennen. Es ist darüber hinaus notwendig, mit Ihrem Vorgesetzten zu besprechen, ob Sie Ihre Elternzeit in Teilzeit oder in Vollzeit nehmen wollen. Für den Fall, dass Sie die Elternzeit in Teilzeit nehmen wollen, müssen Sie auch einen verbindlichen Plan beilegen, wie Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Beachten Sie ebenso, dass Sie in der Elternzeit kein Arbeitsentgelt erhalten, sondern nur das Elterngeld aus der Staatskasse. Informieren Sie sich darum frühzeitig darüber, wie hoch das Elterngeld ausfällt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Wenn Sie diese Hinweise beachten, werden Sie als Beschäftigter in Dresden problemlos die Elternzeit beanspruchen können. 

Was sind die wichtigsten Vor- und Nachteile der Elternzeit für Arbeitnehmer in Dresden? 

Sie möchten zeitnah Elternzeit nehmen und wollen wissen, was für Nach- und Vorteile das für Sie als Beschäftigter in Dresden mit sich bringt? Ein wesentlicher Vorteil ist ohne Frage, dass Sie sich in dieser Zeit in vollem Umfang auf Ihren Nachwuchs konzentrieren können sowie Zeit für die Familie haben. Zusätzlich haben Sie in Ihrer Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz und Ihr Betrieb muss Sie nach Ablauf der Elternzeit wieder einstellen. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass eine Elternzeit unbezahlter Urlaub ist und Ihr Gehalt dementsprechend angepasst wird. Ebenfalls kann es schwierig sein, nach der Elternzeit wieder in den Arbeitsalltag zurückzukehren sowie eine passende Kinderbetreuung zu finden. Demzufolge ist es zweckvoll, schon im Vorfeld detailliert zu planen und sich über die Möglichkeiten und Verpflichtungen in der Elternzeit zu informieren. 



Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Eltern in Dresden? 

In der Elternzeit gibt es einige Wege der finanziellen Unterstützung für Dresdner Beschäftigte, welche diesen dabei helfen, den Zeitraum ohne Einkommen durchzustehen. Eine ausgezeichnete ist das Elterngeld, welches Ihnen bis zu 14 Monaten zur Verfügung steht. Die Höhe des Elterngeldes ermittelt man mit Hilfe Ihres vorherigen Einkommens und liegt zwischen 68 und 100 Prozent des Einkommens (netto). Außerdem gibt es das sogenannte ElterngeldPlus, welches Ihnen die Möglichkeit offen hält, in Teilzeit zu arbeiten und dabei noch einen Teil des Elterngeldes zu kriegen. Eine andere Option für Dresdner Eltern ist das Familiengeld, welches Ihnen bis zu 1.200 Euro pro Monat, aber für höchstens 2 Jahre zur Verfügung steht. Diese wirtschaftliche Unterstützung wird unabhängig vom Elterngeld gewährt und orientiert sich an dem familiären Einkommen. Beschäftigen Sie sich so früh wie möglich mit diesen Möglichkeiten und beantragen Sie sie rechtzeitig, um finanziellen Engpässe in der Elternzeit zuvorzukommen. 

Tipps für den Umgang mit dem Arbeitgeber 

Wenn jemand nach seiner Elternzeit wieder an seine alte Arbeitsstelle zurückkehren möchte, kann der Umgang mit Ihrem alten Arbeitgeber eine Herausforderung werden. Hier sind einige Vorschläge, welche Ihnen helfen werden, einen Wiedereinstieg in Ihren Job erfolgreich zu gestalten. Es beginnt damit, dass Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen, um über Ihren Wiedereinstieg zu reden sowie zu klären, welche Aufgaben Sie übernehmen möchten. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Erwartungen mit dem Arbeitgeber deutlich kommunizieren. Falls Sie etwa flexiblere Arbeitszeiten brauchen, um sich um Ihr Kind zu kümmern, sollten Sie das thematisieren. Zudem informieren Sie sich bitte bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten während der Elternzeit, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitgeber diese beachtet. Wenn Sie die Vorschläge der ArbeitnehmerHilfe Dresden berücksichtigen, sollten Sie in der Lage sein, eine erfolgreiche Rückkehr zu Ihrem Beruf zu gestalten und an Ihre Karriere anzuknüpfen. 

Wann sollte man aus der Elternzeit zurückkehren? 

Sie haben Ihre Elternzeit in Dresden genossen und möchten bald wieder in ihren Job zurückkehren, aber wann ist der richtige Zeitpunkt dafür? Selbstredend gibt es keine allgemeingültige Antwort auf eine solche Frage, weil jeder Fall anders ist. Wichtige Gesichtspunkte, die berücksichtigt sein sollten, sind die Bedürfnisse Ihres Kindes, die wirtschaftliche Lage sowie die beruflichen Ziele. Es ist wirklich besser, dass Sie sich Zeit lassen, um eine Entscheidung zu finden, die für Sie und die Familie die geeignetste ist. Wenn Sie rechtzeitig mit dem Arbeitgeber reden, können Sie wahrscheinlich eine flexible Arbeitszeit oder eine Teilzeitoptionen aushandeln, welche Ihnen hilft, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Am Ende müssen Sie selbst entscheiden, wann der richtige Zeitpunkt kommt, um zurückzukehren, aber es kommt darauf an, dass Sie sich bereit und wohl damit fühlen, wieder in das Berufsleben zu starten. 

Zusammenfassung des Themas Elternzeit

Die Elternzeit stellt für Beschäftigte in Dresden eine großartige Möglichkeit dar, um Familie und Beruf miteinander zu verbinden. Es ist schön zu sehen, dass die Gesetzgebung hierfür entsprechende Regelungen bietet und die Beschäftigten in Dresden somit die Möglichkeit bekommen, sich mit ganzer Kraft auf ihre Familie zu konzentrieren, ohne dabei ihre Karriere aufs Spiel zu setzen. Fraglos gibt es trotzdem auch genug Dinge zu beachten und es ist nicht immer ganz einfach, aber insgesamt ist die Elternzeit eine echte Erfolgsgeschichte, von der alle profitieren können – Dresdner Arbeitnehmer, Arbeitgeber und nicht zuletzt die Familien. Das Team der ArbeitnehmerHilfe Dresden hofft, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen einige nützliche Informationen und Ratschläge mit auf den Weg geben konnten und wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute! 

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Dresden e.V. 

Unter der 0351-32107010 kriegen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Dresden Auskunft bei Fragen zur "Elternzeit" und zu allen anderen arbeitsrechtlichen Themen. 


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