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Das Elterngeld im Arbeitsrecht

Informationen für Arbeitnehmer in Dresden

Wenn ein Kind zur Welt kommt, freuen sich zwar alle, doch die Eltern steht jetzt eine Vielzahl von Herausforderungen ins Haus, welche einiges an Zeit und Geld benötigen, um gemeistert zu werden. Die Elternzeit stellt auch für Arbeitnehmer in Dresden einen bedeutenden Baustein für alle, welche sich um ihren neugeborenen Nachwuchs kümmern wollen, dar. Gleichfalls belangvoll ist ohne Zweifel das Elterngeld, denn das ist eine wichtige materielle Unterstützung für Dresdner Eltern, vor allem im Verlauf der Elternzeit. Es ist eine finanzielle Leistung, die beide Elternteile für die Betreuung ihres Nachwuchses beanspruchen können. Wir schauen uns ein bisschen gründlicher an, welche Leistungen es gibt, wie Elterngeld beantragt wird und was Eltern dabei berücksichtigen müssen.

Was ist Elterngeld?

Wenn Sie ein Kind kriegen, haben Sie einen Anspruch auf Elterngeld. Doch was exakt verbirgt sich dahinter? Beim Elterngeld handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Mütter, Väter oder beide Elternteile, welche ihr Kind selber umsorgen und deswegen keiner Tätigkeit nachgehen oder ihre Arbeitsstunden kürzen können. Das Ziel des Elterngeldes besteht darin, die Eltern in dieser speziellen Phase zu unterstützen und ihnen die Option zu geben, sich um ihr neues Familienmitglied zu kümmern, ohne sich über die Finanzierung den Kopf zerbrechen zu müssen. Im Allgemeinen wird das Elterngeld für zwölf Monate gezahlt, kann immerhin um bis zu zwei Monate verlängert werden, sofern beide Elternteile Elterngeld bekommen und sich in die Betreuung des Kindes hinein teilen. Wieviel Elterngeld erhält, hängt von dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes ab. Dabei gilt, je höher das Durchschnittsgehalt, desto höher fällt das Elterngeld aus.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Um Elterngeld zu beanspruchen, sollten Sie sich vor allem anderen über die Voraussetzungen sowie Bedingungen in Kenntnis setzen. Im Wesentlichen haben sowohl Dresdner Mütter als auch Väter einen Anspruch auf Elterngeld, sollten sie ihr Kind selber betreuen und nicht mehr als dreißig Stunden pro Woche arbeiten. Frühestmöglich kann der Antrag drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin gestellt werden und kann spätestens drei Monate nachdem das Baby geboren wurde, gestellt werden. Sie können den Antrag online oder in Schriftform bei der Dresdner Elterngeldstelle stellen. Es ist jedoch unerlässlich, dass Sie die notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde des Babys sowie Nachweise über Ihr Einkommen, einreichen. In den meisten Fällen liegt die Höhe des Elterngelds zwischen 65 und 67 % des monatlichen Einkommens (netto). Beachten Sie auch, dass es alternative Modelle gibt, auf welche Art Sie das Elterngeld aufteilen können, beispielsweise zwischen Mutter und Vater oder in Form von ElterngeldPlus.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Sie wollen herausfinden, wer eigentlich die Berechtigung hat, Elterngeld zu erhalten? Letztlich haben sowohl Mütter als auch Väter Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihr Kind selber betreuen sowie erziehen. Dabei ist es absolut gleichgültig, ob diese verheiratet sind oder nicht. Selbst Dresdner Adoptiv- oder Pflegeeltern können unter bestimmten Umständen Elterngeld bekommen, wenn sie in den vergangenen 12 Monaten, bevor das Baby geboren wurde, mindestens ein Jahr in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen. Selbstständige können in Dresden genauso Elterngeld beantragen, falls sie im Verlauf des letzten Jahres, Monate bevor ihr Baby geboren wurde, mindestens zwölf Monate in ihrem Unternehmen tätig waren und die erforderlichen Bedingungen mitbringen. Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie Anspruch auf Elterngeld haben, empfiehlt es sich, sich bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle respektive der ArbeitnehmerHilfe Dresden zu informieren.

Wie hoch ist das Elterngeld und wie lange wird es gezahlt?

Zahllose Dresdner Mütter und Väter möchten sicher gerne wissen, wie viel Elterngeld sie erhalten und wie lange es gezahlt wird. Das Elterngeld beträgt in der Regel 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Babys, allerdings höchstens 1.800 Euro pro Monat und für Geringverdiener gibt es einen Mindestbetrag von 300 € Euro. Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate überwiesen, wobei Mutter und Vater jeweils bis zu einem Jahr Elterngeld bekommen können. Sollten sich die beiden Elternteile die Betreuung des Babys teilen, wird das Elterngeld um zwei Monate verlängert. Man muss jedoch beachten, das Elterngeld gilt als Einkommen und ist somit steuerpflichtig, deswegen sollten Sie sich schon im Vorfeld über die exakte Höhe des Elterngeldes sowie die voraussichtlichen steuerlichen Abzüge gut informieren.



Welche Förderungen gibt es zusätzlich zum Elterngeld?

Wussten Sie, dass es außer dem Elterngeld ergänzende Förderungen gibt, welche Mütter und Väter in Dresden kriegen können? Eine Option ist  ElterngeldPlus, das diesen ermöglicht, länger in Teilzeit zu arbeiten und dennoch finanziellen Support zu kriegen. Eine andere Möglichkeit ist der Kinderzuschlag, welcher Familien mit begrenztem Einkommen gewährt wird, um die Kosten des Familienlebens zu decken. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gewährt Dresdner Eltern weitere Zuschüsse, wie beispielsweise den Partnerschaftsbonus. Der sichert Ihnen zusätzliches Elterngeld, sollten Sie und Ihr Partner sich die Betreuung des Kindes teilen. Es ist aus diesem Grund empfehlenswert, sich über die angebotenen Förderungen zu informieren, um das Beste für sich und die Familie zu kriegen.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Elterngeld beziehe?

Zahlreiche Dresdner Mütter und Väter fragten uns, ob sie Steuern entrichten müssen, wenn sie Elterngeld kriegen. Die Antwort lautet: Ja, denn Elterngeld ist steuerpflichtig, doch es gibt einen Freibetrag von monatlich 300 Euro, der steuerbefreit ist. Dies bedeutet für Sie, dass nur auf den Betrag oberhalb der 300 Euro Steuern gezahlt werden müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Elterngeld als Einkommen betrachtet wird und deshalb in der Einkommenssteuererklärung genannt werden muss. Abhängig von der Höhe des Einkommens kann das auch zu einem höheren Steuersatz führen. Es ist deshalb richtig, sich so bald wie möglich gründlich zu informieren sowie bei Bedarf professionelle Unterstützung zu suchen, um bei der Steuer unangenehmen Überraschungen zu vermeiden.

Was sind die Vor- und Nachteile des Elterngelds? 

Sie sind sich möglicherweise nicht sicher, ob das Elterngeld für Sie und Ihre Situation tatsächlich die beste Option darstellt, denn es gibt mit Gewissheit Für und Wider, die Sie gut abwägen sollten. Ein unübersehbarer Vorteil ist, dass das Elterngeld Dresdner Familien finanziell absichert, wenn sich eine Mutter oder ein Vater nach der Geburt des Kindes eine Auszeit vom Beruf gewährt. Das stärkt den Halt innerhalb der Familie und hilft vor allem Frauen, schneller wieder in ihrem Beruf zu arbeiten. Allerdings ist das Elterngeld nicht für jedwede Familie das Richtige und der Antragsprozess kann schwierig sein. Des Weiteren kann es dazu führen, dass sich die berufliche Karriere verlangsamt, deshalb ist es ratsam, alle Vor- und Nachteile gezielt zu überdenken, bevor Sie sich pro oder contra Elterngeld entscheiden. Es ist empfehlenswert, sich im Voraus, beispielsweise bei der ArbeitnehmerHilfe Dresden, präzise zu informieren.

Fazit

Das Elterngeld ist eine wertvolle Möglichkeit für Mütter und Väter, sich nach der Geburt ihres Nachwuchses eine Auszeit zu nehmen und dabei wirtschaftlich abgesichert zu werden. Trotz gelegentlicher Einschränkungen, wie einer Höchstgrenze von 1800 Euro sowie der Begrenzung auf 14 Monate, stellt es eine wirksame Unterstützung für junge Familien dar. Es bleibt sehr wichtig, ein paar Sachen zu beachten, wie die fristgerechte Antragstellung beziehungsweise die Beachtung möglicher Einkommensverluste. Insgesamt erbringt das Elterngeld einen bedeutsamen Beitrag zur Förderung der Familienpolitik in Dresden und ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Gleichstellung von Frauen und Männern im Berufsleben sowie innerhalb der Familien.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Dresden e.V.

Unter der 0351-32107010 kriegen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Dresden Auskunft bei Fragen zur "Elternzeit und Elterngeld" und zu allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.


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