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Arbeitsrechtlich gegen Mobbing in Dresden vorgehen

Mobbing am Arbeitsplatz ist tatsächlich noch immer ein Problem in Dresden.

Wer jedoch an seinem Arbeitsplatz unangemessen behandelt wird, hat Rechte und kann sich gegen diese Ungerechtigkeiten wehren. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Rechte Betroffene haben und auf welche Weise sie gegen Mobbing vorgehen können.

Mobbing – Was ist das?

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Thema, welches in sehr vielen Unternehmen Deutschlands eine Rolle spielt – in Dresden ist das genauso. Mobbing kann sich in verschiedenen Formen zeigen, wie beispielsweise durch das bewusste Untergraben der Arbeit anderer, das Ausgrenzen von Kollegen oder das Verbreiten von Gerüchten. Derartige Handlungen können zu psychischen und physischen Schäden führen und sollten aus diesem Grund nicht beiseite gelassen werden. Sofern Sie sich in der unangenehmen Situation befinden, dass Sie von Ihren Kollegen oder Vorgesetzten schikaniert werden, wenden Sie sich doch an einen Rechtsanwalt der ArbeitnehmerHilfe Dresden. Dieser hilft Ihnen dabei, die juristischen Möglichkeiten gegen das Mobbing zu nutzen. Gemeinsam mit Ihnen, wird er eine effektive Strategie entwickeln, mit der das Mobbing gestoppt wird und Ihre Rechte durchgesetzt werden.

Die Rechtslage in Dresden

In Dresden gibt es, genau wie in anderen Bundesländern, Gesetze und Regelungen zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz. So ist beispielsweise im Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) geregelt, dass Personalräte bei Mobbingfällen tätig werden sowie Maßnahmen ergreifen müssen. Auch gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Dresden und schützt Beschäftigte vor Diskriminierung und Belästigung im Betrieb. Sollten Sie ein Opfer von Mobbing sein, stehen Ihnen in Dresden diverse Möglichkeiten zur Verfügung, um juristisch dagegen vorzugehen. Bitte schalten Sie möglichst bald einen Rechtsanwalt der ArbeitnehmerHilfe Dresden ein, um Ihre Rechte zu sichern und falls nötig, entschiedene Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Welche Möglichkeiten gibt es zur juristischen Intervention?

Sofern Sie ein Betroffener von Mobbinghandlungen am Arbeitsplatz geworden sind, gibt es verschiedene Mittel, um sich dagegen zu wehren. Ein Verfahren ist die therapeutische Konfliktlösung mittels einer Mediation beziehungsweise einer Schlichtung. Bei dieser Methode probieren die Involvierten, eine einmütige Lösung herbeizuführen, ohne dass die Angelegenheit auf ein Gerichtsverfahren hinausläuft. Eine weitere Option ist die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Dresden. Auf diese Weise wird eine Klage auf Unterlassung des Mobbings oder auf Schmerzensgeld und Schadensersatz angestrengt. Es kann allerdings auch eine außerordentliche Kündigung wegen des Mobbing in Betracht gezogen werden. Prinzipiell ist es jedoch besser, sich vor einer gerichtlichen Intervention bei der ArbeitnehmerHilfe Dresden um Hilfe zu bitten, um sich über die möglichen Folgen und Risiken im Klaren zu sein.

Wie können sich Betroffene vor Mobbing am Arbeitsplatz schützen? 

Sofern Sie am Arbeitsplatz unter Mobbinghandlungen zu leiden haben, ist es von höchster Notwendigkeit, dass Sie sich wehren. Eine zusätzliche Option ist es, sich an eine Person des Vertrauens in der Firma zu wenden, die Ihnen dabei hilft, das Thema anzusprechen sowie eine Lösung zu suchen. Ebenso kann das Einbeziehen von Vorgesetzten oder der Personalabteilung von Nutzen sein. Sofern dies alles keinen Erfolg hat, ist es besser, einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Dresden hinzuzuziehen. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu schützen und eventuell eine Klage beim Dresdner Arbeitsgericht zu erheben. Es ist von höchster Notwendigkeit, dass Sie sich zu keinem Zeitpunkt ausgesondert fühlen und dieser schwierigen Situation aktiv begegnen, denn Mobbing am Arbeitsplatz kann nicht nur zu psychischen Belastungen führen, sondern ebenfalls zu beruflichen Nachteilen sowie im ungünstigsten Szenario auch zu einer Kündigung.



Wie kann man eine Klage gegen Mobbing einreichen? 

Sofern Sie am Arbeitsplatz zum Opfer von Mobbing geworden sind, rufen wir dringend dazu auf, rechtliche Schritte einzuleiten. Eine Klage beim Dresdner Arbeitsgericht gegen Mobbing trägt sicher dazu bei, Ihre Arbeitnehmerrechte zu schützen sowie eine ausreichende Entschädigung zu sichern. Zuvor sollten Sie jedoch den Versuch unternehmen, das Mobbing intern zu beenden, zum Beispiel indem Sie sich beim Arbeitgeber beschweren. Sofern das nicht erfolgreich ist, sollten Sie sich an einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Dresden wenden, der Ihnen bei der Klage gegen Ihren Arbeitgeber behilflich sein wird. Für die Initiierungen einer Klage beim Arbeitsgericht Dresden ist eine Frist von in der Regel drei Monaten vorgeschrieben. Folglich ist ein rasches Handeln von großer Bedeutung, um Ihre Erfolgschancen zu erhalten. Sofern Sie in Dresden arbeiten, legen wir nahe, sich einen Anwalt in dieser Region zu suchen, welcher sich aufs Arbeitsrecht spezialisiert hat, um sicher zu gehen, dass Sie die größtmögliche Hilfe erhalten.

Welche Kosten entstehen bei einer Klage gegen Mobbing? 

Sofern Sie beschließen, arbeitsrechtlich gegen das Mobbing vorzugehen, ist es notwendig, sich über die möglicherweise anfallenden Kosten in Kenntnis zu setzen. Generell fallen Anwalts- und Gerichtskosten an, welche abhängig von Umfang sowie Dauer des Gerichtsverfahrens variieren. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht Dresden Prozesskostenhilfe zu beantragen, für den Fall, dass Sie finanziell nicht die Möglichkeit haben, die Kosten aufzubringen. Doch diese wird nur gewährt, wenn der Klage ausreichende Chancen eingeräumt werden und Sie Ihre Bedürftigkeit belegen können. Deswegen ist es geboten, sich im Vorfeld zum Beispiel bei der ArbeitnehmerHilfe Dresden über die eventuell entstehenden Kosten zu informieren und gegebenenfalls eine Finanzierung vorzubereiten.

Schlussfolgerungen

Sie haben nun alle wesentlichen Infos darüber erhalten, wie Sie in Dresden gerichtlich respektive mit einem Mediator gegen Mobbinghandlungen vorgehen können. Sie wissen nun, dass Mobbing nicht Ihr Wohlbefinden und Ihre Gesundheit negativ beeinflusst, sondern genauso gegen geltende Gesetze verstößt. Sofern Sie den Verdacht haben, gemobbt zu werden, sollten Sie nicht abwarten, sondern stattdessen rechtliche Schritte einleiten. Zu diesem Zweck haben Sie zahlreiche Möglichkeiten zu Ihrer Verfügung, um sich erfolgreich vor Mobbinghandlungen zu schützen, wie zum Beispiel eine Beschwerde beim Arbeitgeber oder die Konsultation eines Anwalts für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Dresden. Denken Sie bitte stets daran, dass Ihnen das Recht auf sichere sowie respektvolle Arbeitsbedingungen zusteht, lassen Sie sich nicht von Mobbern unterkriegen und treten Sie für Ihre Rechte ein.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Dresden e.V.

Unter der 0351-32107010 kriegen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Dresden Auskunft bei Fragen zur "Mobbing am Arbeitsplatz" und zu allen anderen arbeitsrechtlichen Themen.


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